Curaçao-Lizenz vs. deutsche Lizenz: Der Unterschied
Von Sebastian Steiner, Branchenbeobachter · 8. September 2026
Während manche Online-Casinos mit Live-Tischen, Autoplay und hohen Einzelwetten werben, arbeitet GGPoker unter einem deutschen Regelwerk, das genau diese Elemente bei virtuellen Automatenspielen ausschließt. Der Unterschied zeigt, wie stark sich lizenzierte und nicht lizenzierte Angebote in ihrer Struktur unterscheiden können.
§ 285 StGB: Was die Praxis zeigt
§ 285 des Strafgesetzbuchs stellt die Teilnahme an einem öffentlichen Glücksspiel unter Strafe, sofern dieses ohne behördliche Erlaubnis veranstaltet wird. Die Vorschrift existiert im deutschen Recht bereits seit Langem und wurde ursprünglich vor allem mit Blick auf illegale Glücksspielrunden im stationären Bereich formuliert.
Wie diese Norm im Kontext von Online-Angeboten mit ausländischer Lizenz angewendet wird, ist ein Thema, das in der juristischen Fachliteratur unterschiedlich diskutiert wird, unter anderem mit Blick auf Fragen der Zuständigkeit, des Territorialprinzips und der praktischen Verfolgbarkeit einzelner Spieler.
Eine pauschale, für jeden Einzelfall gültige Einschätzung lässt sich an dieser Stelle nicht geben, da die Bewertung von den konkreten Umständen abhängt und sich die Rechtsprechung dazu weiterentwickelt. Wer Klarheit über die eigene Situation sucht, ist mit einer individuellen rechtlichen Beratung besser bedient als mit allgemeinen Aussagen zu diesem Thema.
Anjouan und andere Offshore-Lizenzen
Neben Curaçao treten am Markt auch Lizenzen aus anderen Regionen auf, etwa von der Autonomen Insel Anjouan, die zu den Komoren gehört. Solche Lizenzen funktionieren nach einem ähnlichen Prinzip: Eine lokale Behörde erteilt eine Genehmigung, die in erster Linie für den jeweiligen Rechtsraum gedacht ist.
In der Praxis unterscheiden sich diese Lizenzsysteme oft in Umfang und Strenge der Prüfung von Anbietern erheblich voneinander, mit weniger detaillierten Vorgaben und geringeren Anforderungen an Transparenz als etablierte Stellen sie verlangen. Für Verbraucher lässt sich von außen schwer beurteilen, wie intensiv eine bestimmte Offshore-Behörde ihre Lizenznehmer kontrolliert.
Wer bei einem solchen Anbieter dennoch aktiv werden möchte, kann zumindest prüfen, ob die angegebene Lizenznummer auf der Webseite der Behörde öffentlich nachschlagbar ist und ob ein Impressum mit nachvollziehbarem Firmensitz vorhanden ist – ein Mindestmaß an Transparenz, das nicht jede Offshore-Lizenz bietet.
IP-Sperren: Wie die GGL Zugriffe blockiert
Neben Zahlungsblockaden nutzt die GGL auch IP-Sperren als Instrument gegen Anbieter ohne deutsche Lizenz. Dabei werden Internetanbieter angewiesen, den Zugriff auf bestimmte Domains oder Server-Adressen für Nutzer in Deutschland technisch zu unterbinden.
In der Praxis führt das dazu, dass eine betroffene Webseite von deutschen Internetanschlüssen aus nicht mehr oder nur eingeschränkt erreichbar ist, während sie von anderen Ländern aus weiterhin normal funktioniert. Diese Maßnahme betrifft in erster Linie besonders auffällige oder wiederholt beanstandete Anbieter und wird nicht flächendeckend gegen jede ausländische Glücksspielseite eingesetzt.
Technisch versierte Nutzer können solche Sperren mitunter über Umwege umgehen, was die Wirksamkeit der Maßnahme begrenzt und in der Fachdiskussion regelmäßig thematisiert wird. IP-Sperren sind damit ein Baustein unter mehreren, die zusammen mit Zahlungsblockaden und der öffentlichen Warnliste nicht lizenzierte Angebote für den deutschen Markt weniger attraktiv machen sollen.
Die schwarze Liste der GGL
Die GGL veröffentlicht eine öffentlich einsehbare Liste von Anbietern, gegen die sie wegen nicht erlaubten Glücksspiels vorgeht. Diese sogenannte schwarze Liste enthält Domains und Unternehmensnamen, bei denen die Behörde festgestellt hat, dass ein Angebot ohne die erforderliche deutsche Lizenz an Spieler in Deutschland gerichtet wird.
Die Aufnahme in die Liste ist in der Regel mit weiteren Schritten verbunden, etwa der Aufforderung an Zahlungsdienstleister, Transaktionen zu unterbinden, oder an Internetanbieter, den Zugriff zu erschweren.
Für Verbraucher dient die Liste als zusätzliche Orientierung, ergänzend zur positiven Whitelist der lizenzierten Anbieter: Wer einen Namen dort wiederfindet, hat eine klare Bestätigung, dass die Behörde diesen Anbieter als nicht erlaubt einstuft. Die Liste wird fortlaufend aktualisiert, da ständig neue Angebote auf den deutschen Markt drängen und andere ihren Betrieb einstellen oder eine Lizenz beantragen.
Schleswig-Holstein: Der frühe Sonderweg
Schleswig-Holstein nimmt in der Geschichte der deutschen Glücksspielregulierung eine besondere Rolle ein. Das Bundesland ging bereits vor dem bundesweiten GlüStV 2021 einen eigenen Weg und vergab schon früher Lizenzen für Online-Casino-Angebote, während der Rest Deutschlands noch unter einem deutlich restriktiveren gemeinsamen Staatsvertrag stand.
Dadurch entstand über mehrere Jahre eine rechtliche Sondersituation, in der Anbieter mit schleswig-holsteinischer Lizenz Online-Glücksspiel anbieten konnten, während dieselben Angebote in anderen Bundesländern rechtlich in einer Grauzone lagen. Diese Phase gilt rückblickend als wichtiger Testlauf, der zeigte, dass ein regulierter Online-Markt mit Lizenzsystem grundsätzlich funktionieren kann.
Erfahrungen aus dieser Zeit flossen später in die Ausgestaltung des bundesweiten Glücksspielstaatsvertrags ein. Mit Inkrafttreten des GlüStV 2021 wurde die Regulierung bundesweit vereinheitlicht, wodurch die frühere Sonderstellung Schleswig-Holsteins in ihrer ursprünglichen Form an Bedeutung verlor.
KYC: Die gesetzliche Identitätsprüfung
Lizenzierte Anbieter in Deutschland sind gesetzlich verpflichtet, die Identität ihrer Nutzer zu überprüfen, bevor diese uneingeschränkt spielen können. Dieser als KYC (Know Your Customer) bekannte Prozess verlangt üblicherweise die Vorlage eines amtlichen Ausweisdokuments sowie den Abgleich von Name, Geburtsdatum und Adresse.
Die Überprüfung dient mehreren Zwecken zugleich: Sie stellt sicher, dass Minderjährige keinen Zugang erhalten, ermöglicht den Abgleich mit der OASIS-Sperrdatei und ist Voraussetzung dafür, dass das LUGAS-System Einzahlungen einer Person korrekt und anbieterübergreifend zuordnen kann.
Ohne abgeschlossene Verifizierung bleibt ein Konto meist eingeschränkt nutzbar, etwa mit niedrigeren Limits oder ganz ohne Auszahlungsmöglichkeit. Die Identitätsprüfung erfolgt häufig über spezialisierte externe Dienstleister per Video-Ident-Verfahren oder Upload-Funktion und ist fester Bestandteil der Kontoeröffnung bei jedem Anbieter mit gültiger deutscher Lizenz.
Glücksspiel richtet sich ausschließlich an Erwachsene ab 18 Jahren; Minderjährigenschutz ist fester Bestandteil jeder lizenzierten Plattform. Neutrale Aufklärung und Hilfe bei belastendem Spielverhalten bietet die BZgA über verschiedene Beratungskanäle an. Wer Glücksspiel als Unterhaltung betrachtet und feste Grenzen für Einsatz und Zeit setzt, bewahrt sich am ehesten einen gesunden Abstand zum Thema.